Allgemeine Geschäftsbedingungen für PLANKA Software
Fassung 2, gültig ab 21.08.2026
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der:
PLANKA Software GmbH
Lindauer Str. 4
87439 Kempten
Deutschland
Geschäftsführer: Lothar Hinz, N. Berglmeir
Handelsregister: HRB 17740, Amtsgericht Kempten
USt-IdNr.: DE369782057
(nachfolgend "Anbieter" oder "wir")
und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie").
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software "PLANKA" in den Produktlinien PLANKA Community, PLANKA Pro und PLANKA Enterprise, jeweils als Software-as-a-Service (SaaS) und – soweit verfügbar – als On-Premise-Lizenz, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
1.3 Vertragsverhältnisse und Zahlungsabwicklung
Beim Erwerb und bei der Nutzung von PLANKA Software bestehen zwei voneinander getrennte Vertragsverhältnisse mit unterschiedlichen Vertragspartnern:
a) Kaufvertrag – Ihr Vertrag mit PayPro Global (Kauf und Bezahlung): Der Kaufvertrag über den Erwerb der Lizenz bzw. des Abonnements kommt zwischen dem Kunden und PayPro Global Inc. als Verkäufer (Merchant of Record) zustande. PayPro Global ist alleiniger Vertragspartner für alle Fragen rund um Kauf, Bezahlung, Rechnungsstellung, Erstattungen und Widerruf. Für diesen Vertrag gelten ausschließlich die Terms & Conditions von PayPro Global.
b) Nutzungsvertrag – Ihr Vertrag mit PLANKA Software GmbH (Nutzung und Service): Der vorliegende Vertrag (diese AGB) regelt ausschließlich die Nutzung der Software, den technischen Support, die Datenhaltung und alle sonstigen Leistungen des Anbieters. Die PLANKA Software GmbH ist alleiniger Ansprechpartner für Softwarefunktionalität, technische Fragen, Support und Datenhaltung. Die PLANKA Software GmbH ist nicht Verkäufer im Sinne des Kaufvertrags und nicht für die Zahlungsabwicklung verantwortlich.
c) Zuständigkeitsübersicht:
| Anliegen | Zuständig | Kontakt |
|---|---|---|
| Kauf, Bezahlung, Rechnungen, Erstattungen, Widerruf | PayPro Global Inc. | Bestellbestätigung / PayPro-Website |
| Softwarefunktionen, technischer Support, Bugs | PLANKA Software GmbH | Ticketsystem |
| Datenhaltung, Datenschutz, AVV | PLANKA Software GmbH | Ticketsystem |
| Lizenzverwaltung, Kontoverwaltung | PLANKA Software GmbH | PLANKA Kundencenter |
| Kündigung des Abonnements | PayPro Global Inc. | PayPro-Kundenportal |
Bei zusätzlich vereinbarten SLA-Verträgen können abweichende oder zusätzliche Kontaktwege gelten.
1.4 Ausschluss abweichender Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.5 Kundenkreis
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen – also an Unternehmen, Vereine, Behörden und andere Organisationen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang ausdrücklich, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder für eine juristische Person oder Behörde schließt.
Kommt im Einzelfall gleichwohl ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften unberührt (§ 17).
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Produktlinien und Varianten
Der Anbieter bietet die Software "PLANKA" in folgenden Produktlinien an:
a) PLANKA Community:
- Verfügbar als SaaS-Version (Cloud-Hosting)
b) PLANKA Pro:
- Verfügbar als SaaS-Version (Cloud-Hosting)
- Verfügbar als On-Premise-Version (Pro-Lizenz)
c) PLANKA Enterprise:
- Verfügbar als SaaS-Version (Cloud-Hosting)
- Verfügbar als On-Premise-Version (Enterprise-Lizenz)
Der konkrete Funktionsumfang und die Unterschiede zwischen den Produktlinien ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Produkt-Webseite.
Die Bereitstellungsarten unterscheiden sich wie folgt:
SaaS-Version (Cloud-Hosting):
- Cloudbasierte Bereitstellung über das Internet
- Software läuft auf Servern des Anbieters
- Zugriff über Web-Browser
On-Premise-Version (Pro-/Enterprise-Lizenz):
- Software-Lizenz zur Installation auf Kunden-eigenen Systemen
- Selbst-Hosting durch den Kunden
- Vollständige Kontrolle über Daten und Infrastruktur
2.2 SaaS-Leistungsumfang
Bei der SaaS-Version wird die Software am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums) zur Verfügung gestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden.
2.3 On-Premise-Leistungsumfang
Bei der On-Premise-Version umfasst die Leistung:
- Bereitstellung der Software-Dateien zum Download
- Lizenzschlüssel für die Aktivierung
- Installationsanleitung und Dokumentation
- Support gemäß vereinbartem Service Level
2.4 Leistungsbeschreibung
Der Leistungsumfang der Software zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Produkt-Webseite. Der Anbieter behält sich vor, den Leistungsumfang weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern der vertragswesentliche Funktionsumfang hierdurch nicht eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
2.5 Technische Voraussetzungen
SaaS: Der Kunde schafft die technischen Voraussetzungen zur Nutzung über das Internet. Moderne Browser mit aktuellen Versionen folgender Browser-Engines sind erforderlich: Chromium, Gecko oder WebKit.
On-Premise: Der Kunde ist für die gesamte technische Infrastruktur, Installation, Wartung und den Betrieb verantwortlich. Die Systemanforderungen ergeben sich aus der bereitgestellten Installationsanleitung und Dokumentation.
2.6 Browser-bedingte Einschränkungen
Funktionseinschränkungen oder Darstellungsfehler, die durch Browser-spezifische Eigenarten, veraltete Browser-Versionen, deaktivierte Browser-Funktionen (JavaScript, Cookies) oder Browser-Erweiterungen verursacht werden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters. Der Anbieter gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion der Software nur bei Nutzung unterstützter Browser-Engines in aktuellen Versionen.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragsbeginn
3.1 Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt durch die Bestellung des Kunden bei PayPro Global und deren Annahme zustande. Der Nutzungsvertrag mit dem Anbieter wird mit der erstmaligen Bereitstellung der Zugangsdaten oder des Lizenzschlüssels wirksam.
3.2 Vertragsbeginn
Der Nutzungsvertrag beginnt mit der Bereitstellung der Software-Instanz (SaaS) bzw. des Lizenzschlüssels (On-Premise). Bei kostenlosen Testphasen gemäß § 9 beginnt der entgeltliche Vertrag erst mit der Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement.
§ 4 Nutzungsrechte und Zugangsberechtigung
4.1 Einräumung von Nutzungsrechten
SaaS-Version: Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Recht ein, die Software entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang zu nutzen.
On-Premise-Version: Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche Recht ein, die Software auf den eigenen Systemen zu installieren und zu betreiben. Die Lizenz ist übertragbar nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters. Die Installation und Einrichtung erfolgt grundsätzlich durch den Kunden eigenverantwortlich. Ein optionaler Installationsservice kann gegen gesonderte Vergütung gebucht werden.
4.2 Geistiges Eigentum
Alle Rechte an geistigem Eigentum an unserem Service, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, Design, Text, Grafiken, Logos und Marken, sind Eigentum der PLANKA Software GmbH oder wurden durch diese lizenziert. Unsere Kunden behalten hingegen das Eigentum und die Rechte an allen Inhalten, die sie innerhalb der Benutzung unseres Dienstes erstellen.
4.3 Benutzerlizenzen
SaaS: Der Kunde kann von maximal so vielen Arbeitsplätzen gleichzeitig auf die Software zugreifen, wie Benutzerlizenzen vereinbart und bezahlt wurden.
On-Premise: Die Anzahl gleichzeitiger Benutzer richtet sich nach der erworbenen Lizenz (Named User, Concurrent User oder Server-Lizenz).
4.4 Zugangsdaten und Aktivierung
SaaS:
- Der Kunde erhält Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort)
- Diese können vom Kunden unter Beachtung der Sicherheitsvorgaben geändert werden
- Zugangsdaten dürfen nur autorisierten Personen mitgeteilt werden
On-Premise:
- Der Kunde erhält einen Lizenzschlüssel zur Software-Aktivierung
- Download-Links für die Software-Dateien
- Installationsanleitung und Systemanforderungen
- Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Lizenzschlüssel vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf Kompromittierung des Lizenzschlüssels ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Anbieter ist berechtigt, einen kompromittierten Lizenzschlüssel zu deaktivieren und einen Ersatzschlüssel auszustellen.
4.5 Kontoverantwortung
Zur Nutzung des Services erstellt der Kunde ein Konto mit vollständigen und korrekten Angaben. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Geheimhaltung seiner Anmeldedaten sowie für alle Aktivitäten, die über sein Konto stattfinden. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über jede unbefugte Nutzung seines Kontos zu informieren.
4.6 Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in sonstiger Weise missbrauchen.
4.7 Unzulässige Nutzung
Folgende Nutzungen sind ausdrücklich untersagt:
- Rechtswidrige, diskriminierende oder völkerrechtswidrige Zwecke
- Weitergabe von Zugangsdaten/Lizenzen an nicht berechtigte Dritte (außer bei lizenzierter Übertragung)
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere § 69e UrhG) dem entgegenstehen
- Erstellung von abgeleiteten Werken auf Basis des Quellcodes der Software
- On-Premise zusätzlich: Installation auf mehr Systemen als lizenziert
Die Nutzung dokumentierter Schnittstellen (APIs) zur Integration mit eigenen Systemen sowie die Erstellung von Skripten, Automatisierungen und Workflows, die über diese Schnittstellen mit der Software interagieren, ist hiervon ausdrücklich ausgenommen und gestattet.
4.8 Modifikationen der On-Premise-Software
Veränderungen, Modifikationen oder Anpassungen der On-Premise-Software durch den Kunden oder Dritte führen zum Ausschluss der Gewährleistung und Haftung des Anbieters, soweit der eingetretene Mangel oder Schaden auf die vorgenommene Modifikation zurückzuführen ist. Dies umfasst insbesondere:
- Änderungen am Quellcode oder den Programmdateien
- Installation von Drittanbieter-Erweiterungen oder Plugins
- Anpassungen der Konfigurationsdateien über die dokumentierten Parameter hinaus
- Integration mit nicht freigegebenen Drittsystemen
Für Mängel oder Schäden, die nachweislich nicht durch die Modifikation verursacht wurden, bleibt die Gewährleistung des Anbieters bestehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
4.9 Fair-Use und Missbrauchsschutz
Die Nutzung der Software hat im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu erfolgen. Jede Nutzung, die die Infrastruktur des Anbieters unverhältnismäßig belastet oder auf die Umgehung vertraglicher Begrenzungen abzielt (z. B. Überschreitung dokumentierter API-Rate-Limits, systematische Umgehung von Speicherkontingenten oder Ähnliches), ist untersagt. Der Anbieter ist berechtigt, bei Missbrauch die Nutzung einzuschränken oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
4.10 Lizenz-Audit (On-Premise)
Der Anbieter ist berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung der On-Premise-Software zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der genutzten Benutzerlizenzen, der Einhaltung der lizenzierten Produktlinie und der Anzahl der Installationen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage des Anbieters innerhalb von 14 Tagen Auskunft über den Umfang der tatsächlichen Nutzung zu erteilen und auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen (z. B. Nutzerstatistiken, Systemkonfigurationen). Ergibt das Audit eine Überschreitung der lizenzierten Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Lizenzen nachzuerwerben und die Differenz rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Überschreitung zu vergüten. Die Kosten des Audits trägt der Anbieter, es sei denn, das Audit ergibt eine Überschreitung der lizenzierten Nutzung um mehr als 5 %; in diesem Fall trägt der Kunde die angemessenen Kosten des Audits. Vor-Ort-Prüfungen erfolgen nur nach Vorankündigung von mindestens 14 Tagen und unter angemessener Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe des Kunden. Der Anbieter darf ein Lizenz-Audit höchstens einmal pro Kalenderjahr durchführen.
§ 5 Updates, Wartung und Support
5.1 SaaS-Updates
SaaS-Version: Der Anbieter stellt die Software stets in der aktuellen stabilen Version bereit. Updates werden bei Verfügbarkeit automatisch eingespielt, in der Regel einmal wöchentlich während der Nachtstunden (MEZ). Eine gesonderte Ankündigung erfolgt nicht. Sicherheitskritische Updates und Notfall-Patches können jederzeit und unabhängig vom regulären Update-Zyklus eingespielt werden, wenn ein sofortiges Handeln zum Schutz der Systeme oder Daten erforderlich ist. Über wesentliche Funktionsänderungen (Major-Updates), die das Nutzungsverhalten erheblich beeinflussen können, wird der Anbieter den Instanz-Administrator nach Möglichkeit mindestens 7 Tage vorab informieren.
5.2 On-Premise-Updates
On-Premise-Version:
- Updates werden zum Download bereitgestellt
- Installation erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden
- Sicherheitsupdates werden priorisiert zur Verfügung gestellt
5.3 Support-Leistungen und Eigenverantwortung
Die Einzelheiten zu Support-Umfang, Support-Zeiten und Sprachen regelt § 6. Bei der On-Premise-Version ist der Kunde darüber hinaus verantwortlich für Server-Hardware und -Wartung, Betriebssystem-Updates, Datensicherung, Netzwerk-Konfiguration und Systemsicherheit.
§ 6 Verfügbarkeit, Support und Service Level
6.1 Verfügbarkeit (SaaS)
Der Anbieter ist bestrebt, die SaaS-Version mit einer hohen Verfügbarkeit bereitzustellen (gemessen am Übergabepunkt gemäß § 2.2). Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster (in der Regel wöchentlich während der Nachtstunden MEZ), Ausfälle aufgrund höherer Gewalt gemäß § 13, sowie Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen (insbesondere Internet-Knotenausfälle, DNS-Störungen, DDoS-Angriffe).
6.2 Support-Umfang
PLANKA Software GmbH stellt einen kostenlosen Support über das Ticketsystem zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Support per E-Mail ist ausschließlich im Rahmen erweiterter SLA-Verträge verfügbar.
SaaS: Support für Software-Funktionalität und Cloud-Betrieb im Rahmen dieses Paragraphen.
On-Premise:
- Support für Software-Funktionalität
- Basis-Installationshilfe (Dokumentation, Anleitungen)
- Keine Übernahme der Installation (außer bei gebuchtem Installationsservice)
- Keine Unterstützung bei Infrastruktur-Problemen
- Erweiterte Support-Pakete optional verfügbar
Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Knowhow-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software.
6.3 Support-Zeiten
Die Supportleistungen werden von PLANKA Software GmbH werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr MEZ erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.12. eines jeden Jahres.
6.4 Sprachen
Support erfolgt in deutscher und englischer Sprache, soweit nicht anders vereinbart.
§ 7 Speicherplatz und Datenverarbeitung
7.1 SaaS-Speicherkontingent
SaaS-Version: Dem Kunden steht ein vordefiniertes Speicherkontingent entsprechend der Lizenzstufe zur Verfügung.
7.2 On-Premise-Datenhaltung
On-Premise-Version:
- Der Kunde ist vollständig für die Datenhaltung verantwortlich
- Speicherplatz ist nur durch die eigene Hardware begrenzt
- Datensicherung und -wiederherstellung obliegt dem Kunden
7.3 Vervielfältigungsrecht
Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die durch den Kunden bei der Nutzung der Software erstellten Daten zur Erfüllung der Vertragspflichten (z.B. Erstellung von Backups) im erforderlichen Maße zu vervielfältigen. Gleiches gilt für vom Kunden in den Cloudspeicher geladene Dateien. Im Falle von Störungen ist der Anbieter berechtigt, notwendige Änderungen an Format oder Strukturierung der Daten vorzunehmen.
7.4 Datenschutz und Weitergabe
Kundendaten werden nicht an Dritte herausgegeben oder übermittelt, es sei denn:
- dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (insbesondere Hosting gemäß § 7.6 und Zahlungsabwicklung gemäß § 7.8),
- dies dient der Rechnungslegung oder steuerlichen Zwecken, oder
- ein rechtskräftiger richterlicher Beschluss ordnet die Herausgabe an.
7.5 Auftragsdatenverarbeitung (SaaS)
Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, verarbeitet der Anbieter diese ausschließlich im Rahmen der SaaS-Leistung als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden und ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Software-Funktionalitäten. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie die Einhaltung der Betroffenenrechte zuständig. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden in einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO geregelt, der auf der Website des Anbieters einsehbar ist und mit Abschluss des Nutzungsvertrags Vertragsbestandteil wird.
7.6 Unterauftragnehmer und Sub-Auftragsverarbeiter
Der Anbieter bedient sich zur Erbringung der SaaS-Leistung externer Infrastruktur-Dienstleister. Das Hosting der Software-Instanzen kann je nach Verfügbarkeit und Region durch verschiedene Hosting-Provider erfolgen. Welche Anbieter der Anbieter einsetzt, ist im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) namentlich aufgeführt und wird dort gepflegt. Für Kunden mit Sitz innerhalb der Europäischen Union erfolgt das Hosting auf Servern innerhalb der EU. Für Kunden außerhalb der EU kann das Hosting auch in Rechenzentren außerhalb der EU erfolgen.
DSGVO-Konformität: Der Anbieter gewährleistet die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausschließlich für Software-Instanzen, die auf Servern innerhalb der Europäischen Union gehostet werden. Entscheidet sich ein Kunde für ein Hosting außerhalb der EU oder wird dem Kunden aufgrund seines Sitzes außerhalb der EU ein Hosting-Standort außerhalb der EU zugewiesen, entfällt die Gewährleistung der DSGVO-Konformität durch den Anbieter. In diesem Fall ist der Kunde eigenverantwortlich für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Der Anbieter ist berechtigt, den Hosting-Provider zu wechseln. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter ist im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) aufgeführt und auf der Website des Anbieters einsehbar. Der Anbieter informiert den Kunden über geplante Änderungen in Bezug auf Sub-Auftragsverarbeiter. Der Kunde hat das Recht, gegen den Einsatz neuer Sub-Auftragsverarbeiter innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung Widerspruch einzulegen, sofern berechtigte datenschutzrechtliche Bedenken bestehen. Legt der Kunde Widerspruch ein und kann der Anbieter die Leistung ohne den betroffenen Sub-Auftragsverarbeiter nicht erbringen, endet der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Nähere regelt der AVV.
7.7 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten entsprechend Art. 32 DSGVO.
7.8 Datenverarbeitung im Zusammenhang mit PayPro Global
PayPro Global Inc. übermittelt als Merchant of Record im Rahmen der Kaufabwicklung Kunden- und Zahlungsdaten an den Anbieter, soweit diese für die Bereitstellung und Verwaltung der Software-Lizenz erforderlich sind. PayPro Global agiert dabei als eigenständig datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und verarbeitet die Kauf- und Zahlungsdaten auf Grundlage eigener Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzerklärung von PayPro Global ist auf deren Website einsehbar.
Der Anbieter übermittelt an PayPro Global ausschließlich Daten, die zur Abrechnung oder Lizenzierung erforderlich sind, wie beispielsweise die Anzahl der aktiven Benutzerlizenzen. Personenbezogene Daten der Endnutzer oder inhaltliche Nutzungsdaten werden nicht an PayPro Global übermittelt.
7.9 Datenherausgabe und -löschung
SaaS: Bei Vertragsende werden die Kundendaten nach Aufforderung zum Download bereitgestellt. Der Export erfolgt in einem maschinenlesbaren Standardformat; die jeweils unterstützten Exportformate sind in der technischen Dokumentation auf der Website des Anbieters beschrieben. Der Kunde hat ab Vertragsende 30 Tage Zeit, den Export seiner Daten anzufordern. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
On-Premise: Daten verbleiben beim Kunden; Löschung der Lizenzdaten beim Anbieter nach Vertragsende.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäß aktuellem Preisverzeichnis auf der Website. Die Preise werden durch den Anbieter festgelegt; die Kaufabwicklung und Rechnungsstellung erfolgen über PayPro Global als Merchant of Record.
8.2 Vorauszahlung
Alle Abonnements sind im Voraus zu entrichten (Prepaid). Der Zugang zur Software besteht für den jeweils bezahlten Abrechnungszeitraum.
8.3 Preisänderungen
Preisänderungen für bestehende Abonnements werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an den hinterlegten Instanz-Betreiber sowie durch einen Hinweis innerhalb der Software-Instanz. Ergänzend kann die Veröffentlichung im Kundenportal von PayPro Global oder auf der Website des Anbieters erfolgen. Die neuen Preise gelten ab dem nächsten Verlängerungszeitraum. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums zu kündigen.
8.4 Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über PayPro Global Inc. als Merchant of Record. PayPro Global tritt gegenüber dem Kunden als Verkäufer auf und ist verantwortlich für die Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung und steuerliche Abwicklung. Auf Rechnungen und Zahlungsbelegen erscheint PayPro Global als Rechnungssteller. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Terms & Conditions von PayPro Global. Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich an den PayPro Global Kundendienst.
8.5 Zahlungsverzug
Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Maßgabe der PayPro Global Bestimmungen den Zugang zur Software einschränken oder sperren.
§ 9 Test- und Demophasen
9.1 Kostenlose Testphasen
Kostenlose Testphasen, Demoversionen und öffentliche Demonstrationen werden zu Evaluierungszwecken bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit von Test- und Demoversionen und keine Haftung für Funktionseinschränkungen oder Ausfälle während der Testphase, soweit gesetzlich zulässig.
9.2 Eingeschränkte Funktionalität
Test- und Demoversionen können in ihrer Funktionalität eingeschränkt sein und entsprechen möglicherweise nicht der finalen Produktversion. Änderungen an Features und Verfügbarkeit sind jederzeit möglich.
9.3 Keine Produktive Nutzung
Test- und Demoversionen sind ausschließlich für Evaluierungszwecke bestimmt und nicht für den produktiven Einsatz geeignet. Eine kommerzielle oder produktive Nutzung ist untersagt.
9.4 Gesetzliche Haftung
Unberührt bleibt die zwingende gesetzliche Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung (monatlich oder jährlich).
10.2 Automatische Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, wenn er nicht vor Ablauf des Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Die Verlängerung des Nutzungsvertrags ist an die Fortführung des Abonnements bei PayPro Global gekoppelt.
10.3 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, ohne dass es einer gesonderten Kündigungsfrist bedarf. Das Abonnement endet mit Ablauf des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums. Bis dahin bleibt der volle Leistungsumfang bestehen. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt ausschließlich nach Maßgabe und im Umfang der Erstattungsrichtlinien von PayPro Global als Merchant of Record. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt ausschließlich über das Kundenportal von PayPro Global. Die Kündigung durch den Anbieter erfolgt schriftlich oder per E-Mail an den hinterlegten Instanz-Betreiber; der Anbieter wird PayPro Global unverzüglich informieren, damit das Abonnement entsprechend beendet wird. Der Eingang der Kündigung wird dem Kunden bestätigt.
10.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfristsetzung wiederholt verletzt, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, oder eine Partei ihre Zahlungen einstellt.
10.5 Folgen der Vertragsbeendigung
Bei Beendigung des Vertrags:
- SaaS: Der Zugang zur Software wird nach Ablauf des bezahlten Zeitraums deaktiviert. Für den Datenexport gilt § 7.9.
- On-Premise: Das Nutzungsrecht an der Software erlischt. Der Kunde ist verpflichtet, die Software und alle Kopien zu deinstallieren. Die beim Kunden vorhandenen Daten verbleiben beim Kunden.
- Laufende Verpflichtungen (insbesondere Vertraulichkeit gemäß § 15 und Datenschutz) bestehen über das Vertragsende hinaus fort.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1 Widerrufsrecht
Da der Kaufvertrag über PayPro Global als Merchant of Record abgeschlossen wird, richtet sich das Widerrufsrecht nach den Bestimmungen von PayPro Global. Verbraucher können ihr Widerrufsrecht gemäß den Terms & Conditions von PayPro Global ausüben. Die aktuelle Widerrufsbelehrung ist auf der Website von PayPro Global sowie im Bestellprozess einsehbar.
11.2 Kontaktadresse für Widerruf
Der Widerruf ist an PayPro Global zu richten. Die Kontaktdaten finden Sie in der Bestellbestätigung sowie auf der Website von PayPro Global. Der Anbieter leitet Widerrufserklärungen, die irrtümlich an ihn gerichtet werden, unverzüglich an PayPro Global weiter.
11.3 Kein eigenständiges Widerrufsrecht für den Nutzungsvertrag
Der zwischen dem Kunden und der PLANKA Software GmbH geschlossene Nutzungsvertrag (§ 1.3 lit. b) begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Der Nutzungsvertrag ist unentgeltlich; sämtliche Zahlungspflichten bestehen ausschließlich im Verhältnis zu PayPro Global Inc. als Merchant of Record im Rahmen des Kaufvertrags (§ 1.3 lit. a). Da der Nutzungsvertrag keine eigene entgeltliche Gegenleistung des Kunden vorsieht, fehlt es an einem Verbrauchervertrag im Sinne der §§ 312 ff. BGB, der ein Widerrufsrecht auslösen würde. Der Nutzungsvertrag ist akzessorisch zum Kaufvertrag und endet automatisch, wenn der Kaufvertrag – etwa durch Widerruf gegenüber PayPro Global – aufgehoben wird (vgl. § 10.5). Unabhängig von der vorstehenden rechtlichen Einordnung gilt: Wird der Kaufvertrag gegenüber PayPro Global wirksam widerrufen, endet auch der Nutzungsvertrag mit der PLANKA Software GmbH ohne weitere Erklärung zum selben Zeitpunkt.
§ 12 Haftung und Gewährleistung
12.1 Beschaffenheit der Software
Die Software entspricht der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung. Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Gewährleistungen ausgeschlossen. Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
12.2 Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten an PayPro Global gezahlten Lizenzgebühren.
12.3 Ausschluss mittelbarer Schäden
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen.
12.4 Internetbedingte Einschränkungen
Trotz unseres Bestrebens, unsere Server den Anforderungen unserer Dienste angemessen anzupassen, kann die Leistungsqualität im Internet je nach Tageszeit, Netzgebiet und Internet-Provider schwanken. Durch Unwägbarkeiten einschließlich, aber nicht ausschließlich Internet-Knotenausfälle, technische Störungen oder regionale oder globale Hackerangriffe können die Reaktionszeiten unserer Dienste manchmal nicht durchgängig die gleiche Qualität haben.
12.5 Unberührte gesetzliche Haftung
Unberührt bleibt die Haftung für:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
- Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz
- Sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände
12.6 Datensicherungspflicht des Kunden
Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet der Anbieter bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.
12.7 Schadensminderungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensabwendung und -minderung zu treffen.
§ 13 Höhere Gewalt
13.1 Definition höherer Gewalt
Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, insbesondere:
a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; c) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; d) Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; e) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; f) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; g) Allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
13.2 Rechtsfolgen
Bei höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Bei längerer Dauer (über 4 Wochen) kann der Kunde den Vertrag kündigen.
§ 14 Freistellung
14.1 Freistellungspflicht
Machen Dritte (einschließlich öffentlicher Stellen) gegenüber dem Anbieter Ansprüche oder Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen unverzüglich frei, bietet angemessene Unterstützung bei der Rechtsverteidigung und stellt den Anbieter von den Kosten der Rechtsverteidigung frei.
14.2 Voraussetzungen der Freistellung
Voraussetzung für die Freistellungspflicht ist, dass der Anbieter den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf dessen Kosten - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
15.1 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Zugangsdaten, Lizenzschlüssel und Kundendaten) streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind, dieser bereits zuvor bekannt waren, von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich angeordnet wird. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere an PayPro Global Inc. im Rahmen der Zahlungsabwicklung und Lizenzverwaltung (vgl. § 7.8). Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.
15.2 Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO. Für die Datenverarbeitung im Rahmen der Zahlungsabwicklung durch PayPro Global gelten deren eigene Datenschutzbestimmungen (vgl. § 7.8).
§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1 Anwendbares Recht
Für den Nutzungs- und Lizenzvertrag zwischen dem Kunden und der PLANKA Software GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende internationale Bestimmungen entgegenstehen. Für den Kaufvertrag gelten die Rechtswahlbestimmungen der PayPro Global Terms & Conditions.
16.2 Gerichtsstand Deutschland
Für Kunden mit Sitz in Deutschland ist ausschließlicher Gerichtsstand für den Nutzungsvertrag Kempten (Allgäu), sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies umfasst insbesondere Kaufleute, Gewerbetreibende, selbstständige und freiberufliche Unternehmer, eingetragene Vereine sowie sonstige Körperschaften, soweit sie in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
16.3 Internationale Kunden
Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten folgende besondere Bestimmungen:
a) Gerichtsstand und Recht:
- Für den Kaufvertrag (Lizenz-/Abonnementerwerb) gelten die Gerichtsstands- und Rechtswahlbestimmungen der PayPro Global Terms & Conditions
- Für den Nutzungsvertrag (Softwarenutzung, Support, Datenhaltung) gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu), sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
- Bei Konflikten zwischen verschiedenen Rechtsordnungen hat für den Nutzungsvertrag deutsches Recht Vorrang, soweit rechtlich durchsetzbar
b) Haftungsbeschränkungen:
- Die Haftung ist auf die in den letzten 12 Monaten an PayPro Global gezahlten Lizenzgebühren begrenzt
- Ausgeschlossen sind Strafschadenersatz (punitive damages), verschuldensunabhängige Schadenersätze (strict liability) und sonstige über den tatsächlichen Schaden hinausgehende Ersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig
- Sammelklagen (class actions) sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Software außerhalb der EU entstehen, soweit diese auf lokalen regulatorischen Anforderungen beruhen, denen die Software nicht entspricht
c) Gewährleistungsausschluss außerhalb der EU: Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union wird die Software im Rahmen des gesetzlich Zulässigen „wie besehen" (as is) und „wie verfügbar" (as available) bereitgestellt. Der Anbieter schließt – soweit nach anwendbarem Recht zulässig – alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit (merchantability), der Eignung für einen bestimmten Zweck (fitness for a particular purpose) und der Nichtverletzung von Rechten Dritter (non-infringement).
d) Compliance:
- Der Kunde ist für die Einhaltung lokaler Gesetze (Datenschutz, Verbraucherschutz, Accessibility) eigenverantwortlich
- Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Konformität der Software mit lokalen Gesetzen, Vorschriften oder Standards außerhalb der Europäischen Union
- Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus der Nichteinhaltung lokaler Vorschriften des Kundenstandorts resultieren
16.4 Exportkontrolle und Sanktionen
Die Software und der Service unterliegen möglicherweise deutschen und internationalen Exportkontrollbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Export- und Importgesetze einzuhalten. Die Nutzung in sanktionierten Ländern oder durch sanktionierte Personen ist untersagt.
16.5 Höchsthaftung international
Unabhängig von der anwendbaren Rechtsordnung ist die Gesamthaftung des Anbieters - aus welchem Rechtsgrund auch immer - auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten an PayPro Global gezahlten Lizenzgebühren begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
16.6 Verbraucherschutz
Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher (§ 1.5). Kommt gleichwohl ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, gelten die zwingenden Verbraucherschutz- und Zuständigkeitsvorschriften seines Aufenthaltsstaats; § 17 bleibt unberührt.
§ 17 Verbraucher
17.1 Kein Vertragsschluss mit Verbrauchern
Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (§ 1.5). Diese AGB enthalten keine besonderen Bestimmungen für Verbraucher, weil ein Vertragsschluss mit ihnen nicht vorgesehen ist.
17.2 Zwingendes Recht
Kommt im Einzelfall gleichwohl ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften unberührt. Das gilt insbesondere für die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte, für die Vorschriften über Fernabsatzverträge einschließlich eines etwaigen Widerrufsrechts und für die Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers. Regelungen dieser AGB, die für Verbraucher ungünstiger sind als das zwingende Recht, finden auf ihn keine Anwendung.
17.3 Schlichtungsverfahren
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Abtretung
Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters abtreten.
18.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt, soweit gesetzlich zulässig.
18.3 Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten per E-Mail an den hinterlegten Instanz-Betreiber sowie durch einen Hinweis innerhalb der Software informieren. Die geänderten AGB werden dem Betreiber beim nächsten Login im Kundencenter zur Kenntnisnahme und Bestätigung angezeigt. Die direkte Nutzung der vorhandenen Software-Instanz durch den Kunden und seine Benutzer bleibt von der ausstehenden Bestätigung unberührt. Bei Ablehnung oder Nicht-Bestätigung der Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach erstmaliger Anzeige hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen. Erfolgt weder eine Bestätigung noch eine Kündigung innerhalb der Frist, gelten die bisherigen AGB bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums fort; mit der nächsten Vertragsverlängerung treten die geänderten AGB in Kraft. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 30-Tage-Frist und die Rechtsfolgen hinweisen.
18.4 Schriftform
Soweit in diesen AGB Schriftform vereinbart ist, genügt auch die elektronische Form (E-Mail), sofern nicht gesetzlich die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist.
18.5 Vollständigkeit
Dieser Vertrag nebst Leistungsbeschreibung, Preisverzeichnis und – bei SaaS-Nutzung – dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar. Frühere mündliche oder schriftliche Absprachen werden hierdurch ersetzt, soweit sie diesem Vertrag widersprechen.
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